Beschlussvorlage - BV Cri SV 454/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 Im Wege des Landesprogramms  „Zukunftsfähige Feuerwehren“ sollen nach der Beschaffung der TSF-W nunmehr die Beschaffung der LF 20 (Löschgruppenfahrzeug 20) erfolgen. Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Förderprogramm sind:

  • Zu ersetzendes Fahrzeug älter als 20 Jahre
  • Einstufung der Feuerwehr mit besonderen Aufgaben
  • Vorliegen eines Brandschutzbedarfsplanes

Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

 

Die Ortsfeuerwehr Crivitz hat beim Amt Crivitz den Bedarf angemeldet. Das LF 20 soll das vorhandene LF 16/12 mit Erstzulassung 1991 ersetzten. Dieses wurde im Rahmen des Ausfalles des damaligen Katastrophenschutzfahrzeuges im Jahr 2016 gebraucht ersteigert.

Die Planung des Fahrzeuges sieht vor, für den kommunalen Bedarf Freifläche vorzuhalten. Hier könnte somit ein akkubetriebener Rüstsatz untergebracht werden und somit das vorhanden LF 16 ersetzen bzw. durch den größeren Löschwassertank sogar verbessern.

 

Der erwähnte akkubetriebene Rüstsatz ist für das Jahr 2023 als turnusgemäße Ersatzbeschaffung für das derzeit auf dem LF 16 untergebrachte Hydraulische Rettungsgerät geplant, da hier ein Austausch der Hydraulikschläuche im Vergleich nichtmehr wirtschaftlich ist.

 

Der geschätzte Gesamtpreis ist mit 400.000 € zu planen. Auf die Gemeinde wird nach derzeitiger Rubikon-Einstufung ein Eigenanteil von 30 % also ca. 120.000 € entfallen.

 

Damit die Stadt Crivitz am Förderprogramm teilnehmen kann, ist ein Beschluss über die verbindliche Abnahme eines LF 20 aus der Landesbeschaffung durch die Stadtvertretung zu fassen. Diese Willensbekundung muss bis zum 30.11. gegenüber dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgen.

 

Das Einstellen von finanzielle Mittel im HH 2022 ist vorgesehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt im Wege der zentralen Beschaffung des LAIV die verbindliche Abnahme eines neuen LF 20 für die Feuerwehr Crivitz und damit die Bereitschaft den Eigenanteil unter der Voraussetzung der Bewilligung von Mitteln aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ des Landes zur Verfügung zustellen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 120.000 € Eigenmittel

 

 

 

 

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