Beschlussvorlage - BV Cri SV 453/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Erhöhung und Ergänzung der Aufwansentschädigungen für die Feuerwehren der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
25.10.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
In Rahmen einer Wehrführerberatung am 15.09.2021 haben die Wehrführungen der Stadt Crivitz gemeinsam mit der Bürgermeisterin über das Thema “Erhöhung von Aufwandsentschädigungen“ beraten.
Für die Unterstützung und Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit der Feuerwehrkamerad*innen wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
1. Einsatzentschädigung ab 01.01.2022: 15 € pro Einsatz (bisher 10 € pro Einsatz)
(Mehrkosten ab 01.01.2022 i.H.v 10.000 €/Jahr)
2. Ausbildungsanerkennung für Lehrgänge ab 01.01.2022 auswärts:
Ausbildung Kreisfeuerwehrschule
Truppmann (TM) 25 €
Truppführer (TF) 25 €
Sprechfunker (SPF) 25 €
Atemschutzgeräteträger (AGT) 50 €
Maschinisten (MA) 50 €
Technische Hilfeleistung (TH) 25 €
CSA 25 €
(Mehrkosten ab 01.01.2022 i.H.v. 800 € pro Jahr, Annahme durchschnittlich 8 Personen mit 3 Lehrgänge)
Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule
Brand- und Katastrophenschutz (LSBK)25 €/ Tag
(Mehrkosten ab 01.01.2022 i.H.v. 1.000 €)
3. Ausbildungsanerkennung am Standort: 15 €/ Ausbildung max. 2x im Monat
ab 01.01.2022 (neu/erstmalig)
(Mehrkosten ab 01.01.2022 i.H.v. 3.000 €)
4. Belastungsübung von 10 € auf 15 €/ Jahr ab 01.01.2022
(Mehrkosten ab 01.01.2022 i.H.v. 270 €)
5. Um eine Ungleichbehandlung der Kameraden, die Ihre Ausbildungen nach Punkt 2 bereits erfolgreich abgeschlossen haben, zu vermeiden, ist eine einmalige Anerkennung/Entschädigung für diese Kameraden angedacht. Die Kosten für eine rückwirkende Ausbildungsanerkennung belaufen sich belaufen sich bis Dezember 2021auf:
Crivitz 15.975 €
Gädebehn 2.636 €
Wessin 3.275 €
Gesamt 21.886 €
Einmalige Nachzahlung i.H.v. 21.886 € kann durch Mittelverschiebung aus 12605.5693 (8.000 €) und 54100.52331 (13.886 €) erfolgen.
Ab 2022 sind durch die Änderung zusätzliche Mittel i.H.v 15.070 € in den Haushalt mit aufzunehmen.
Zukünftig belaufen sich die Gesamtausgaben für Aufwandsentschädigung dadurch auf jährlich 35.000 €.