Beschlussvorlage - BV Cri SV 443/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgemeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reiseskosten der Bürgmeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsstelle 11104.56130000

 

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