Beschlussvorlage - BV Cri SV 429/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Schreiben vom 05.08.2021 (Posteingang 16.08.2021) hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim der Stadt Crivitz als Schulträger der Regionalen Schule Crivitz und der Grundschule „Fritz Reuter“ Crivitz auszugsweise den Entwurf des Schulentwicklungsplanes übersandt und damit gemäß § 107 Abs. 1SchulG M-V Gelegenheit zur Stellungnahme zu den darin enthaltenen Planungsabsichten gegeben.

Regionale Schule Crivitz:

Zum Einzugsbereich gehören die Stadt Crivitz und die Gemeinden Barnin, Zapel, der OT Tramm der Gemeinde Tramm, Demen, Bülow und die Ortsteile Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck der Gemeinde Friedrichsruhe. Die Regionale Schule ist im Planungs-und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Die benötigte Mindestschülerzahl von 36 Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklasse 5 wird am Einzelstandort Crivitz jährlich sicher erreicht. Die Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schuljahren im Planungszeitraum bewegt sich zwischen 243 und 278 Schülerinnen und Schüler.

Die Schulkonferenz hat am 07.09.2021 getagt. Ihr lag der Auszug aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes vor. Er wurde vorgestellt und erläutert.

Grundschule „Fritz Reuter“ Crivitz:

Zum Einzugsbereich gehören die Stadt Crivitz und die Gemeinden Barnin, Zapel, OT Tramm der Gemeinde Tramm, Demen, Bülow und die Ortsteile Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck der Gemeinde Friedrichsruhe. Die Grundschule ist aufgrund der Schülerzahlen als zwei- bis dreizügige Grundschule im Planungs-und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Die geforderte Mindestschülerzahl von 20 für die Jahrgangsstufe 1 wird jährlich sicher erreicht.

Die Schulkonferenz hat am 08.09.2021 den Planungsabsichten zugestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Variante 1: Die Stadtvertretung Crivitz stimmt den, im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes enthaltenen Planungsabsichten zu.

oder

Variante 2: Die Stadtvertretung Crivitz stimmt den, im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes enthaltenen Planungsabsichten mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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