Beschlussvorlage - BV Cri SV 416/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nachfolgendes Konzept mit Zeitplan zur Gestaltung eines Stadtparks  wurde vom Umweltausschuss zur Grundsatzbeschlussfassung eingereicht.

Lage: Die Fläche für den künftigen Stadtpark  befindet sich auf dem Flurstück 59 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz. Die Größe der Fläche beträgt 9.359 m². Die Fläche ist mittig durch einen Weg geteilt, der für Fußgänger als Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße genutzt wird. Einzelne PKWs nutzen gegenwärtig diesen Weg als Anfahrt zu ihren Gärten. Durch die Stadt wurde die Fläche vor  ca. 2,5 Jahren erworben, zuvor befanden sich hier Gärten.

Zustand: Der gegenwärtige Zustand der Fläche stellt sich so dar, dass sich über viele Jahre hinweg ein dicht geschlossener und natürlich aufgewachsener Baum- und Strauchbestand entwickelt hat.

Im unteren Bereich, vom Rabahnweg aus, haben sich viele Wildpflaumen der Sorte Mirabellen ausgebreitet. Diese Wildpflaumen sind inzwischen bis zu 8m hoch, mehrstämmig und mit einem Dm von 5 – 15 cm aufgewachsen. Viele dieser Bäume sind so kopflastig geworden, dass sie bereits auseinanderbrechen.

Auf ganzer Fläche in unterschiedlichen Wachstumsphasen hat sich der Eschenblättrige Ahorn – Acer negundo – eingefunden.  Er verdrängt mit seinen weit ausladenden Trieben und Wurzelgeflecht andere heimische Arten.

Haselnuss, Bergahorn und Hartriegel verbreiten sich inzwischen auf großen Flächenteilen.

An einer Stelle der Fläche macht sich der Sachalinenknöterich breit. Er wird jedoch durch die Gartenpächter in seiner weiteren Ausbreitung ständig zurückgeschnitten.

Wildrosen, insbesondere die Büschelrose, wachsen entlang des Mittelweges.

Einzelne Obstbäume, insbesondere Apfelsorten, sind noch aus der „Gartenzeit“ erhalten. Viele von ihnen sind jedoch inzwischen durch andere Baum- und Straucharten überwachsen. Die noch vorhandenen Obstgehölze sind weitgehend zu übernehmen.

Sandbirken, Bergahorne und Vogelkirschen stehen einzeln bzw. in kleinen Gruppen auf ganzer Fläche.

Planung: Das Vorhaben zum Aufbau des Stadtparkes ist vor Beginn der ersten Arbeiten den Einwohnern der Stadt im Rahmen einer Begehung vorzustellen (im Herbst 2021).

Die Stadtvertretung fasst einen Grundsatzbeschluss zur Anlage eines Stadtparkes.

Der UNB ist das Vorhaben vorzustellen.

Der Aufbau des Stadtparkes wird sich über zwei Jahre hin in mehreren Zeitabschnitten erstrecken.

Zeitplan bis Ende 2021

Erfassung  aller zu erhaltenen Baum- und Straucharten, nach ihrer Art, Durchmesser, Höhe und Einzel- oder Gruppenaufwuchs;

-  Aufforderung der anliegenden Gartenpächter ihre Gartenabfälle u.a. Ablagerungen unverzüglich von der Fläche zu entfernen;

- Absammeln der Fläche von Schrott, Plaste u.a. Müll, größere Steine sind farblich zu markieren,

-       farbliche Markierung der zu entnehmenden Bäume und Sträucher.

 

Zeitplan Jan. 2022 bis Ende Februar 2022

Herstellen des Eingangsbereiches und eines kleinen Parkplatzes am Rabahnweg. Der Parkplatz ist mit etwa vier Stellplätzen für die Gartenanlieger auszustatten.

 Der Eingangsbereich muss dem Besucher einen tiefen Blick in den Stadtpark        ermöglichen.

- Manuelle Abnahme der Bäume ab einem Dm von etwa 10cm, Kurzschneiden der Stammteile,  Schnitt- und Stammholz am Mittelweg seitl. lagern.

-  Vermarktung des Holzes als Brennholz

-  Fräsen, Schreddern der nicht übernahmefähigen Baum- und Strauchteile einschl.  Fräsen  der Baumstubben.

-  Einebnung der über die Jahre angehäuften Ablagerungen von Gartenabfällen.

- Erhalt und Freistellung schützenswerter Einzelbäume, Baumgruppen und Strauchpartien.

 

Weitere notwendige Maßnahmen

- Der Mittelweg ist vom Rabahnweg aus mit einem Poller zu versehen.

- über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die Nistkästen sind jährlich zu betreuen.

- Die Treppe am Aufgang zur Friedensstraße ist verkehrssicher herzurichten.

- Erstellen eines Pflegeplans

 

Hinweis der Verwaltung

Bauliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Fläche liegt im Außenbereich, jegliche Art der Bebauung wäre genehmigungspflichtig. Im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz ist die Fläche als Grünfläche mit Dauerkleingartennutzung dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung fasst den Grundsatzbeschluss, die verwilderte Gartenfläche auf dem Flurstück 59 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz dauerhaft zu einem öffentlichen Stadtpark ohne bauliche Anlagen umzugestalten/herzurichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind in der HH-stelle 55100 5231 und 54100 einzustellen, eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden.

Kostenschätzung der Verwaltung:

-          Beräumung, Fällung, Fräsen ca. 10.000 €

-          Anlage von 4 Parkplätzen 2.500 €

-          Aufstellen von Mobiliar wir Poller, Mülleimer, 4 Bänken ca. 2.500 €

-          Herstellen einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ca. 10.000 € zur Friedensstraße

 

 

 

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Anlagen

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