Beschlussvorlage - BV Pin GV 648/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bereits im Jahr 2018 wurde über die Vergabe neuer Straßennamen im Wochenendhausgebiet Pinnow Am See beraten. Es gab daraufhin eine Unterschriftensammlung der Nutzer und Eigentümer und ein Beschluss wurde nicht gefasst.

 

Nunmehr liegt ein Antrag auf Vergabe einer Hausnummer für das Flst. 151/33 vor. Für dieses Flurstück wurde die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt.

Derzeit sind in dieser Stichstraße alle Grundstücke mit der Bezeichnung Am See 61 im Kataster hinterlegt. Die Hausnummernzusätze a bis j sind in ungeordneter Reihenfolge vermutlich durch die Nutzer selber vergeben worden.

 

Seitens der Verwaltung wird der ursprüngliche Vorschlag der Straßenumbenennung wieder aufgegriffen, um die Gemeinde vor Haftungsansprüchen (Auffindbarkeit durch Rettungskräfte) zu schützen

In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen, die Bezeichnung „Seestraße“ bis zur B 321 zu verlängern (sh. Anlage). Damit könnte dann auch die beantragte Hausnummer mit der Bezeichnung Seestraße 93 vergeben werden.

 

Alle Verwaltungskosten, die den Eigentümern / Mietern im Amt Crivitz entstehen (Ummeldung im Einwohnermeldeamt, Ummeldung Gewerbe), werden nicht in Rechnung gestellt.

Wichtige Träger öffentlicher Belange (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Versorgungsträger, Postzustellbetriebe etc.) werden durch das Amt von der Neuordnung der Hausnummern zum Stichtag informiert.

Andere Gebühren und Auslagen werden nicht erstattet, da es hierfür keine Entschädigungsregelung gibt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, die Straßenbezeichnung Seestraße bis zur B 321 zu verlängern und eine entsprechende Hausnummerierung (Seeseite nördlich – ungerade Hausnummern, Ackerseite südlich – gerade Hausnummern) gemäß anliegender Karte zu vergeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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