Beschlussvorlage - BV Pin GV 644/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken war ursprünglich der Neubau von Reihenhäusern mit Carports geplant. Nunmehr wurden die Unterlagen geändert. Es sind der Neubau eines Doppelhauses und zweier Einfamilienhäuser mit Carports geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Gem. § 36 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen bis zum 01.12.2021 erforderlich

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210193 für den Neubau eines Doppelhauses und zweier Einfamilienhäuser mit Carports auf den Flst. 8/3, 8/6 und 9/2 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

Hinweis:

Die Zufahrten sind gesondert bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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