Beschlussvorlage - BV Pin GV 641/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 970812
Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern oder 2 Einfamilienhäusern oder
1 Zweifamilienhaus und 1 Einfamilienhaus (22. Verlängerung)
Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flst. 47 (Seestraße in Pinnow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.10.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern oder 2 Einfamilienhäusern oder 1 Zweifamilienhaus und 1 Einfamilienhaus geplant.
Hierzu liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vom 04.08.1997 vor. Nunmehr wird die 22. Verlängerung des Bauvorbescheids beantragt.
Hierzu ist kein gemeindliches Einvenehmen erforderlich.
Die Gemeinde Pinnow wird lediglich um Mitteilung gemäß § 69 (1) LBauO M-V innerhalb eines Monats (bis zum 23.10.2022) gebeten, ob seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.
Im seit dem 14.06.2006 rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche zum größten Teil als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Sach- und Rechtslage zu dem Vorhaben ist somit seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung unverändert.
Zwischenzeitlich ist das Flst. mit zahlreichen Büschen bewachsen, so dass eine Bebauung aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht durch den Landkreis zu prüfen ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pinnow teilt mit, dass für die Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern oder 2 Einfamilienhäusern oder 1 Zweifamilienhaus und 1 Einfamilienhaus (BV 970812) auf dem Flst. 47 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow seit der Gemehmigung bzw. der letzten Verlängerung der Genehmiung kein geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.
Hnweis:
Zwischenzeitlich ist das Flst. mit zahlreichen Büschen bewachsen, so dass eine Bebauung aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht durch den Landkreis zu prüfen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
