Beschlussvorlage - BV Tra GV 285/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ vom 26.04.2018 berücksichtigt Unterdeckungen aus den Beitragsjahren 2014 - 2017. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß § 6 KAG sind lediglich Unterdeckungen innerhalb von 3 Kalender- bzw. Beitragsjahren auszugleichen. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, ist jetzt eine Klarstellung / 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow" notwendig. Somit ergibt aus den Beitragsjahren 2015 – 2017 eine Unterdeckung i. H v. 36.167,57 €. Die Unterdeckung wird entsprechend der Vorteilsflächen aller im Gemeindegebiet Tramm vorkommenden Wasser- und Bodenverbände aufgeteilt.

 

Aus der Aktualisierung der Unterdeckung ergibt sich für das Beitragsjahr 2018 eine Jahresgebühr i. H. von 0,0017403€/m².

 

Hinweis: Besteht die Vermutung der Befangenheit bei Mitgliedern der Gemeindevertretung, so gilt das Mitwirkungsverbot nach §24 KV Mecklenburg-Vorpommern. Jene Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt auf Ihrer Sitzung die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow"  anzunehmen.

Der aktualisierte Beitragssatz beträgt 0,0017403 €/m² für das Beitragsjahr 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Unterdeckung aus dem Haushaltjahr 2014 i.H.v. 208,03€  ist durch die  Gemeinde zu tragen

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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