Beschlussvorlage - BV Tra GV 284/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ vom 26.04.2018 berücksichtigt Unterdeckungen aus den Beitragsjahren 2014 - 2017. Aufgrund von Erörterungsterminen vor Gericht in gleichgelagerten Fällen sowie den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 6 KAG MV sind jedoch maximal Unterdeckungen der letzten 3 Kalender- bzw. Beitragsjahre ausgleichbar.

Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, ist (jetzt) eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde" notwendig.

Hinzu kommt, das die bestehende Satzung vom 26.04.2018 eine Verschlechterung der Beitragshöhe zur vorangegangenen Satzung vom 02.11.2017 zur Folge hatte. Eine Verschlechterung der Beitragshöhe innerhalb des Beitragsjahres ist nicht zulässig. Auch aufgrund dessen ist eine Anpassung der Satzung notwendig.

Erstens ergibt sich somit aus den Beitragsjahren 2015 – 2017 eine Unterdeckung i. H v. 41.102,61 €. Davon kommen jedoch nur 36.167,57 € in der Kalkulation zum Tragen, um der genannten Verschlechterung zur Satzung vom 02.11.2017 entgegenzuwirken. Zweitens wird die ehemals beschlossene Beitragshöhe i.H.v.  0,0019094/m² gemäß der Satzung vom 02.11.2017 wieder angenommen.

Die Unterdeckung wird entsprechend der Vorteilsflächen aller im Gemeindegebiet Tramm vorkommenden Wasser- und Bodenverbände aufgeteilt.

 

Aus der aktualisierten Kalkulation ergibt sich für das Beitragsjahr 2018 für den Boden- und Wasserverband „Untere Elde“ eine Beitragshöhe i. H. von 0,0019094 €/m².

 

Hinweis: Besteht die Vermutung der Befangenheit bei Mitgliedern der Gemeindevertretung, so gilt das Mitwirkungsverbot nach §24 KV Mecklenburg-Vorpommern. Jene Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt auf ihrer Sitzung die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde"  anzunehmen.

Der aktualisierte Beitragssatz beträgt 0,0019094 €/m² für das Beitragsjahr 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die gesamte Unterdeckung aller Vorteilsflächen aus dem Haushaltjahr 2014 i.H.v. 1.465,36€, ergibt aufgeteilt auf die Vorteilsfläche des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ eine Unterdeckung i.H.v. 1.257,32€. Dieser Betrag ist durch die  Gemeinde zu tragen, da die Umlage aus den genannten Gründen nicht mehr möglich ist.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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