Beschlussvorlage - BV Tra GV 301/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Baumfällgenehmigung in der Bungalowsiedlung I Göhren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.10.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
Mit Schreiben vom 07.09.2021 ist die Fällung einer Birke und die Kürzung einer Birke im Bereich des Grundstücks Bungalowsiedlung I 29 beantragt worden.
Der Standort befindet sich in der Sonderfläche Wochenendhaus des B-Plans Nr. 5 „Wochenendhaussiedlung 1“. Es handelt sich bei den beantragten Bäumen um Baumbestand in Gebäudenähe. Es ist keine Festsetzung zum Ersatz vorhanden. Es liegt keine Baumschutzsatzung vor.
Laut der Mitteilung des Landkreises Ludwigslust-Parchim handelt es sich vorliegend um einen "Hausgartenbereich" und dort fallen Birken nicht unter den gesetzlichen Baumschutz gemäß § 18 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V), den der Landkreis zu vertreten hat.
Danach dürften die Birken unter Beachtung der Artenschutzbelange gefällt werden.
Aus Artenschutzgründen (Brutzeit) sollte dies in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen.
Vorab ist auch zu prüfen, ob in den Bäumen konkrete naturschutzrelevante Ruhestätten vorhanden sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Tramm beschließt, dem beantragten schonenden Form- und Pflegeschnitt der einen Birke und der Fällung der zweiten Birke auf dem Grundstück Bungalowsiedlung I Nr. 29 zuzustimmen.
Die Birke darf unter Beachtung der Artenschutzbelange gefällt werden.
Aus Artenschutzgründen (Brutzeit) sollte dies in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen. Vorab ist auch zu prüfen, ob in den Bäumen konkrete naturschutzrelevante Ruhestätten vorhanden sind.
