Beschlussvorlage - BV Tra GV 300/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Nutzungsänderung des gemeindlichen Gebäudes zu Wohngebäude geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern. Die Zufahrt über den Fahrweg zur Kreisstraße ist vorhanden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 30.10.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210912  für die Nutzungsänderung gemeindliches Gebäude zu Wohngebäude auf dem Flurstück 190/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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