Beschlussvorlage - BV Tra GV 299/21
Grunddaten
- Betreff:
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Vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Tramm, Herrn Christian Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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07.10.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehren aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den Wehrführer. Er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung und auch über die Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.
Herr Christian Pinnow hat mit Schreiben vom 26.08.2021 seinen Rücktritt als stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Tramm zum 01.09.2021 erklärt und ist somit vorzeitig aus dem Ehrenbeamtenverhältnis der Freiwilligen Feuerwehr Tramm zu entlassen.
