Beschlussvorlage - BV Tra GV 299/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehren aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den Wehrführer. Er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung und auch über die Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Herr Christian Pinnow hat mit Schreiben vom 26.08.2021 seinen Rücktritt als stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Tramm zum 01.09.2021 erklärt und ist somit vorzeitig aus dem Ehrenbeamtenverhältnis der Freiwilligen Feuerwehr Tramm zu entlassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Christian Pinnow wird zum 01.09.2021, entsprechend seinem Rücktrittsschreiben vom 26.08.2021, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Tramm entlassen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung der Aufwandsentschädigung zum 30.09.2021 

 

 

 

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