Beschlussvorlage - BV Dob GV 433/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für das o.g. Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben mit Stellungnahme vom 03.02.2020 nicht erteilt. Der Landkreis hat mit Datum vom 17.04.2020 den Bauantrag abgelehnt. Daraufhin legte der Antragsteller Widerspruch gegen die versagte Baugenehmigung ein. Auch zum Widerspruch hat die Gemeinde das Einvernehmen mit Stellungnahme vom 22.06.2020 nicht erteilt. Der Landkreis hat mit Datum vom 09.09.2020 dem Widerspruch stattgegeben und mit Datum vom 07.10.2020 die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt (sh. Anlage).

Nunmehr wird eine 1. Änderung der Baugenehmigung hinsichtlich der genehmigten Flugzeiten beantragt (sh. Antragsunterlagen).

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 18.10.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 191526 für den Bau eines Taubenschlags – 1. Änderung auf dem Flst. 185/85 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf unter der Voraussetzung der Einhaltung der Immissionen im Hinblick auf das Wohngebiet und die angrenzende Kita.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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