Informationsvorlage - IV Tra GV 298/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet hat, verpflichtet er die neue sachkundige Einwohnerin Frau Anne Loechel durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

 

Verpflichtungsformel:

 

„Sehr geehrte Frau Loechel,

 

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“  

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von
40,00 € für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses  

 

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