Beschlussvorlage - BV Cri SV 414/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Erweiterung eines Betriebsgebäudes mit Ausstellung, Werkstatt und Sozialräumen geplant (sh. Antragsunterlagen), d. h. Prüfung und Reparatur von Kommunaltechnik, Ein- und Auslagerung von Ersatzteilen und Verwaltungsarbeiten in den Büros. Die Betriebszeiten laufen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 1/90 Gewerbegebiet der Stadt Crivitz.

Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Zufahrt befindet sich gemäß dem B-Plan in einem Bereich ohne Ein- und Ausfahrt mit Begrünungsraum. Hierzu wird von dem Bauherren ein gesonderter Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung gestellt.

Aufgrund der Lage des Bestandsgebäudes und dem Zuschnitt des Flurstücks ist keine andere Zufahrtsmöglichkeit gegeben.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 24.10.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211085 für die Erweiterung eines Betriebsgebäudes mit Ausstellung, Werkstatt und Sozialräumen auf dem Flurstück 2/16 der Flur 13 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

Die Zufahrt befindet sich gemäß dem B-Plan in einem Bereich ohne Ein- und Ausfahrt. Dem von dem Bauherren einzureichenden gesonderten Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung wird bereits jetzt schon zugestimmt, sofern der dadurch entfallende Begrünungsraum des Straßenbereiches auf dem Baugrundstück ausgeglichen wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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