Beschlussvorlage - BV Dob GV 429/21
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des Bürgermeisters gegen die BV Dob GV 414/21 (Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210099 Neubau einer Landmaschinenhalle für nicht motorisierte Fahrzeuge und einem Büroanbau)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Stefanie Dzewas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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01.09.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauausschuss der Gemeinde Dobin am See hat am 30.06.2021 im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage über das o.g. gemeindliche Einvernehmen beraten. Entgegen der Beschlussempfehlung durch die Verwaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig ohne Begründung versagt.
Auszug Kommunalverfassung M-V
§ 33 KV M-V – Widerspruch gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung und beschließender Ausschüsse
(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem Beschluss zu widersprechen. Der Bürgermeister kann einem Beschluss widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.
Gegen diesen rechtswidrig gefassten Beschluss legte der Bürgermeister gemäß § 33 KV M-V fristgerecht mit Schreiben vom 09.07.2021 Widerspruch ein. Die Begründung des Widerspruches kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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465,5 kB
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