Beschlussvorlage - BV Pin GV 618/21
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Bearbeitungsweise des Amtes von Anträgen auf Grundstückszufahrten in der Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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23.08.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Bearbeitung der Anträge auf Grundstücks- und Bauzufahrten obliegt dem Amt Crivitz. Aktuell ist dies ein langwieriges und Aufwendiges Verfahren welches durch mehrere Stufen verläuft. Die Anträge werden geprüft und in den Bauausschuss sowie der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung gegeben. Gerade bei Antragen auf Bauzufahrten während der Bauzeiten von Eigenheimen ist es dem Amt nicht möglich zeitnah entsprechende Genehmigungen zu erteilen und den Bauherren so einen schnellen Baubeginn zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden die Bauzufahrten meist illegal hergestellt und die Gemeinde kommt in die Nachweispflicht bei ggf. auftretenden Schäden (z.B. Kiessee).
Bauzufahrten:
Dieses Verfahren könnte verschlankt und beschleunigt werden, in dem die Entscheidung und Genehmigung der Bauzufahrten mit festgelegten Vorgaben, dem Amt vollständig übertragen werden.
Grundstückszufahrten:
Die Anträge auf Grundstückszufahrten könnten ebenfalls schneller Bearbeitet werden, in dem die Anträge nur noch in das Gremium gegeben werden welches den nächst gelegen Sitzungstermin hat. Sofern die nächst gelegene Sitzung ein Bauausschuss ist, bedarf diese Entscheidung einer zusätzlichen Zustimmung durch den Bürgermeister. Erst bei einer negativen Entscheidung des Bauausschusses wird der Antrag in die Gemeindevertretung gegeben. Dieses Vorgehen verkürzt nicht nur die Bearbeitungszeiten, sondern auch die Sitzungen der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt als Grundsatzbeschluss folgendes Vorgehen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Grundstücks- und Bauzufahrten anzuwenden:
Bauzufahrten werden vollumfänglich durch die Verwaltung bearbeitet und entschieden. Der Bürgermeister wird in Kenntnis gesetzt. Den Antragsstellern werden folgende grundsätzliche Vorgaben auferlegt:
- Die Zufahrt ist so schmal wie möglich anzulegen,
- Es ist eine Fotodokumentation über den Straßen- Gehwegzustand vor Baubeginn und nach Abschluss der Arbeiten dem Amt Crivitz zu übermitteln,
- Für Schäden an Fahrbahn und Gehweg ist der Antragsteller verantwortlich,
- Der Fahrbahn-, Geh- und Radwegbereich ist sauber zu halten,
- Zum Erstellen der Bauzufahrt ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung vom Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen,
- Das Amt bzw. die Gemeinde behält sich vor, während und nach der Nutzungsphase Kontrollen durchzuführen,
Grundstückszufahrten werden nur noch in das Gremium gegeben welches den nächst gelegen Sitzungstermin hat. Sofern die nächst gelegene Sitzung ein Bauausschuss ist, bedarf diese Entscheidung einer zusätzlichen Zustimmung durch den Bürgermeister. Erst bei einer negativen Entscheidung des Bauausschusses wird der Antrag in die Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung gegeben.
