Informationsvorlage - IV Cri SV 398/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl eines weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses des Amtes Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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23.08.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Herr Hartmut Paulsen hat am 17.08.2020 sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt und ist somit aus dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz ausgeschieden.
Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.
Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder, Gemeinden mit 3.000 bis 4.000 Einwohner entsenden 3 weitere Mitglieder und Gemeinden mit 4.000 bis 6.000 Einwohner entsenden 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung.
Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:
Gemeinde BanzkowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde BarninBürgermeister
Gemeinde BülowBürgermeister
Gemeinde CambsBürgermeister
Stadt CrivitzBürgermeister und 4 Stadtvertreter
Gemeinde DemenBürgermeister
Gemeinde Dobin am SeeBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde FriedrichsruheBürgermeister
Gemeinde GnevenBürgermeister
Gemeinde Langen BrützBürgermeister
Gemeinde LeezenBürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde PinnowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde PlateBürgermeister und 3 Gemeindevertreter
Gemeinde Raben SteinfeldBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde SukowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde TrammBürgermeister
Gemeinde ZapelBürgermeister
Insgesamt:17 Bürgermeister und 16 Gemeindevertreter
Daher ist eine Nachwahl erforderlich.