Beschlussvorlage - BV Cri SV 396/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Vereine der Stadt Crivitz incl. der Ortsteile haben die Möglichkeit durch einen Antrag auf Zuwendung, finanziell unterstützt zu werden. Dieser Antrag muss immer bis zum 30.September eines jeden Jahres im Wirtschaftsamt eingereicht werden, damit sie dann im Folgejahr berücksichtigt werden können. Da aber die Planzahlen für das kommende HH Jahr schon im Juli des Vorjahres stehen müssen, ist dieses Abgabedatum zu spät. Durch Abgabe von Anträgen neuer Vereine oder Anträge mit höheren Summen kann es dann passieren, dass die finanzielle Deckung nicht mehr gegeben ist und dass es dadurch zu Kürzungen oder auch Nichtzahlungen von Zuwendungen kommen kann.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Abgabefrist der Anträge auf Zuwendungen auf den 30.06. eines jeden Jahres gelegt wird. Gültig ab dem HH Jahr 2022 für die Zuwendungen 2023.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Loading...