Beschlussvorlage - BV Tra GV 281/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 05.07.2021 für den Bauantrag BA 210537 zum

Neubau eines Lagerschuppens bzw. einer Garage folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210537  für den Neubau eines Lagerschuppens / einer Garage auf dem Flurstück 197/11 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.“

 

Begründung:

Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister wurde dringend erforderlich, weil die Entscheidung über den Bauantrag durch Beschluss der Gemeindevertretung bis zum 01.08.2021 zu treffen und bis dahin keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen war.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB war bis zum 01.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 05.07.2021 über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210537  für den Neubau Lagerschuppen / Garage auf dem Flurstück 197/11 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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