Beschlussvorlage - BV Cri SV 384/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Gründstückes Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/3 hat einen Antrag auf Herstellung einer Zufahrt gestellt. Die hergestellte Zufahrt soll laut Antrag 4,5 Meter betragen, im Bebauungsplan sind aber nur 4 Meter vorgesehen. Für die Herstellung muss eine Straßenlaterne versetzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag mit Änderung der Breite auf 4 Meter und unter den in der  Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt dem Antrag auf Herstellung einer Zufahrt von 4 Metern für das Grundtsück in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/3 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt is in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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