Beschlussvorlage - BV Cri SV 348/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der 1. stellvertretende Bürgermeister hat in Vertretung für die Bürgermeisterin am 24.06.2021 für den Antrag auf Vorbescheid BV 210102 entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 17.06.2021 folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz  beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 210102 zum Neubau eines Wohngebäudes mit Garage / Carport auf dem Flurstück 7/5, Flur 35 in der Gemarkung Crivitz zu versagen.

 

Begründung: 

Begründet wird dies damit, dass die Erschließung hinsichtlich Regenwasserentsorgung nicht gegeben ist.

Weiterhin ist der Fahrweg sehr schmal (engste Stelle 2m) und erfüllt nicht die Anforderungen einer gesicherten verkehrlichen Erschließung.

Die gesicherte Erschließung mit anderen Ver- und Entsorgungsanlagen ist nachzuweisen.

 

Weiterhin hat die Stadt Crivitz anhand der Klarstellungssatzung im Bereich „Fronereiweg“ verdeutlicht, dass eine Wohnnutzung auf dem Baugrundstück aufgrund der Topografie und der Erschließungssituation nicht zulässig sein soll.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin ausgefertigt durch den 1. Stellvertreter gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 24.06.2021 über den Antrag auf Vorbescheid BV 210102 zum Neubau eines Wohngebäudes mit Garage / Carport auf dem Flurstück 7/5 der Flur 35 in der Gemarkung Crivitz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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