Beschlussvorlage - BV Cri SV 384/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Herstellung einer Zufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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23.08.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Gründstückes Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/3 hat einen Antrag auf Herstellung einer Zufahrt gestellt. Die hergestellte Zufahrt soll laut Antrag 4,5 Meter betragen, im Bebauungsplan sind aber nur 4 Meter vorgesehen. Für die Herstellung muss eine Straßenlaterne versetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag mit Änderung der Breite auf 4 Meter und unter den in der Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt dem Antrag auf Herstellung einer Zufahrt von 4 Metern für das Grundtsück in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/3 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt is in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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