Beschlussvorlage - BV Cri SV 372/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Überdachung eines Fahrsilos geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im sog. Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die erforderliche Baulast wird durch den Landkreis geprüft und eingetragen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 07.09.2021 erforderlich.

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210868 für die Überdachung eines Fahrsilos auf den Flst. 102/1, 103/1, 104/1, 118/4 der Flur 1 in der Gemarkung Basthorst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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