Beschlussvorlage - BV Cri SV 380/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers erteilt dem Jahresabschluss 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 03.08.2021, dem Jahresabschluss 2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Crivitz den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu beschließen und die Bürgermeisterin zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2019.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine 

 

 

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Anlagen

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