Beschlussvorlage - BV Pin GV 611/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Vorgelegt wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Pinnow mit ihren Anlagen.

 

Gemäß § 48 (2) Nr. 4 KV M-V hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen, wenn diese nicht geringfügig und unabweisbar sind.

 

Die Gemeinde Pinnow hat sich entschieden zur Sicherung der Löschwasserversorgung gem. Brandschutzbedarfsplan Löschwasserzisternen in der Gemeinde zu errichten und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Des Weiteren sollen für die Fahrzeuge des Bauhofs Abbiegeassistenten nachgerüstet werden. Aus diesen Vorhaben ergibt sich die o.g. Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnow hat auf seiner Sitzung am 08.06.2021 über den vorliegenden 1. Nachtragshaushalt beraten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pinnow für das Jahr 2021 mit ihren Anlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Nachtragshaushaltsplan

 

 

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Anlagen

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