Beschlussvorlage - BV LaB GV 174/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers erteilt dem Jahresabschluss 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 08.06.2021, dem Jahresabschluss 2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2019.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine 

 

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Anlagen

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