Beschlussvorlage - BV Pin GV 608/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für das Flst. 73/54 (An der Bietnitz 84 in Pinnow) wurde im Jahr 2020 ein Antrag auf isolierte Abweichung hinsichtlich der Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Höhe 1,80 m eingereicht.

Die Verwaltung hatte der Gemeinde empfohlen, der Abweichung zuzustimmen und eine Änderung des B-Plans hinsichtlich der Festsetzungen zur Einfriedungen in Erwägung zu ziehen.

Der Antrag wurde zum damaligen Zeitpunkt vertagt.

Die Verwaltung wurde gebeten, eine Übersicht über die Festsetzungen zu Einfriedungen in den vorhandenen B-Plänen der Gemeinde Pinnow zu erstellen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow hat sich mit dem Thema in der Sitzung am 18.05.2021 befasst.

Der Bauausschuss strebt eine einheitliche Lösung an und möchte beim Thema Einfriedungen nicht regulierend einwirken. Daher empfiehlt der Bauausschuss die Aufhebung der Festsetzungen zu den Einfriedungen in allen B-Plänen.

 

Dies ist jedoch nicht durch einen einfachen Beschluss der Gemeindevertretung zu realisieren. Es sind vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB erforderlich.

 

Da es bisher lediglich im B-Plan Nr. 3 und im B-Plan Nr. 20 Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich Einfriedung gab, wird seitens der Verwaltung empfohlen, zunächst nur diese Pläne im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB anzupassen.

Hierzu sind Angebote durch Planungsbüros einzuholen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow beschließt, den B-Plan Nr. 3 und den B-Plan Nr. 20 hinsichtlich der Festsetzungen zu den Einfriedungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Das Amt wird beauftragt, Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten (derzeit noch unbekannt) 

 

 

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Anlagen

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