Informationsvorlage - IV Pin GV 599/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister, Herr Günter Tiroux, ist auf der Sitzung der Gemeindevertreter am 21.06.2021 ernannt worden. Herr Birger Bösel ist Nachrücker und hat sein Mandat als neuer Gemeindevertreter angenomnmen.

Herr Tiroux verpflichtet den Gemeindevertreter, Herrn Birger Bösel, durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

 

Verpflichtungsformel:

„Sehr geehrte Herr Bösel,

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzung der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfe."

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

 

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