Beschlussvorlage - BV Cri SV 365/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Kita Uns Lütten der Stadt Crivitz ist von der Hubertus Apotheke Crivitz am 18.06.2021 zur Förderung der Erziehung eine Spende in Höhe von 1.000,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Kita Uns Lütten der Stadt Crivitz in Höhe von 1.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...