Beschlussvorlage - BV Cri SV 365/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spende Kita "Uns Lütten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
12.07.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Kita Uns Lütten der Stadt Crivitz ist von der Hubertus Apotheke Crivitz am 18.06.2021 zur Förderung der Erziehung eine Spende in Höhe von 1.000,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.