Beschlussvorlage - BV Cri SV 361/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Ferienwohnung geplant (siehe Antragsunterlagen). Das Haus soll zur Vermietung an Gruppen bis 20 Personen geeignet sein. Zielgruppen sind Familientreffen, Klassentreffen und kleine Seminargruppen. Das Wohnhaus dient als Unterkunft zur Übernachtung und die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Feierlichkeiten und Veranstaltungen finden nicht im Gebäude statt. Dafür sollen die Räumlichkeiten im Schlosshotel genutzt werden.

Es sind Außensitzplätze und 4 Stellplätze vorhanden.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Innenbereichssatzung (2.Änderung) des Ortsteils Basthorst und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

Eine Ferienwohnung ist als nicht störendes Gewerbe nach § 4 Baunutzungsverordnung im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 07.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 210113 für die Nutzungsänderung zum Wohnhaus mit einer Ferienwohnung auf dem Flurstück 60/4, Flur 1, Gemarkung Basthorst zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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