Beschlussvorlage - BV Cri SV 357/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses, Carports und einer Klärgrube geplant (siehe Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der 2. Änderung der Innenbereichssatzung und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die aus dem vorherigen Antrag auf Vorbescheid strittigen Punkte 3 (Lage der Baukörper) und 4 (Holzfassade) wurden gestrichen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV210035 (Stand: Streichung Punkte 3 (Lage der Baukörper) und 4 (Holzfassade)) und zum Neubau eines Einfamilienhauses, Carports und einer Klärgrube auf dem Flurstück 106/1, Flur 1 in der Gemarkung Kladow zu erteilen.

 

Die Fragen zu 1 und 2 aus dem Vorbescheid wurden bereits in der Stellungnahme der Stadt vom 23.04.2021 beantwortet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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