Beschlussvorlage - BV Cri SV 145/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz möchte mit diesem Teileinziehungsbeschluss die eigentliche Zweckbestimmung der Erschließung ländlicher Gebiete durch befestigte Wege wieder herstellen und erreichen, dass die Ortsdurchfahrt Muchelwitz mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeordnet wird.

  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 24.08.2015, dass für die Ortsdurchfahrt Muchelwitz eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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