Beschlussvorlage - BV Cri SV 144/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 73/09 der Stadtvertretung Crivitz vom 01.09.2009 ist die Teileinziehung des Muchelwitzer Weges als Antrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nochmals zu stellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 24.08.15 , den Antrag zur Teileinziehung des Muchelwitzer Weges in der Gemarkung Gädebehn, Flur 1, Flurstück 37, 53/1,98 , (Teilstücke) erneut auf der Grundlage des Beschlusses 73/09 der Stadtvertretung Crivitz vom 01.09.2009 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Die Straße soll für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, mit Ausnahme der Anlieger, gesperrt werden.

In diesem Zusammenhang erfolgt die Beantragung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim .  

 

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