Beschlussvorlage - BV Cri SV 320/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstücks hat einen Antrag auf eine Grundstückszufahrt in der Gemarkung Wessin, Flur 3, Flurstück 50 gestellt.

 

Die Breite der Zufahrt soll 6m betragen und die Zuwegung zu einer bestehenden Garage werden. Die Breite ist mit 6m als ortsüblich einzuordnen.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt dem Antrag unter den im Beschlussvorschlag angegebenen Bedingungen zuzustimmen.

 

Diese Beschlussvorlage durchlief bereits den Bauausschuss und wurde unter Vorbehalt einer positiven Mitteilung der OTV Wessin angenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt dem Antrag auf einen Grundstückszufahrt von 6m Breite in der Gemarkung Wessin, Flur 3, Flurstück 50 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine- Die Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

 

 

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Anlagen

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