Beschlussvorlage - BV Tra GV 281/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o.g. Flurstück ist der Neubau eines Lagerschuppens bzw. einer Garage geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert. Die Zufahrt zur Kreisstraße ist vorhanden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 01.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210537  für den Neubau Lagerschuppen / Garage auf dem Flurstück 197/11 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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