Informationsvorlage - IV Pin GV 593/21
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Sandra Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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21.06.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow setzt sich der Haupt- und Finanzausschuss neben dem Bürgermeister aus 4 weiteren Gemeindevertretern zusammen. Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses ist der Bürgermeister, Herr Tiroux.
Herr Tiroux ist Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss gewesen, demzufolge muss ein neues Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt werden.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden. Auf Antrag einer Fraktion kann auch eine vollständige Neubesetzung des Ausschusses erfolgen. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstelle verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Auch bei der Nachbesetzung frei gewordener Wahlstellen erfolgt eine vollständige Verhältniswahl, bei der die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind.
Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.
Wahlgang:
Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Der Bürgermeister hat seine Stimme offen abzugeben. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.
Das Mandat des Bürgermeisters ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.
