Beschlussvorlage - BV LaB GV 171/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 "Caravanplatz" der Gemeinde Langen Brütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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23.06.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeinde Langen Brütz beabsichtigt, die Erholungsflächen am Cambser See angrenzend an der Badestelle infrastrukturell und nutzungstechnisch auszubauen.
Die Badestelle in Langen Brütz wird jedes Jahr stark von den Einwohnern, aber auch von Bürgern aus den umliegenden Gemeinden, sowie von Touristen genutzt. Um dem zunehmenden Besucherverkehr an der Badestelle insbesondere durch auswärtige Touristen mit Wohnmobilen etc. gewachsen zu sein, beabsichtigt die Gemeinde, die Flächen bedarfsgerecht herzustellen und die einzelnen Bereiche sinnvoll zu gliedern.
Da sich die Planungen in einem sensiblen Naturraum vollziehen (Teilbereiche liegen im Europäischen Vogelschutzgebiet), ist über eine Bauleitplanung mit entsprechender Umweltprüfung das Planungsziel der Gemeinde frühzeitig mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flst. 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie eine Teilfläche des Flst. 12/1 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz mit einer Gesamtfläche von ca. 2,4 ha.
Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 „Caravanplatz“ der Gemeinde Langen Brütz
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 „Caravanplatz“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Geltungsbereich:Gemarkung Langen Brütz, Flur 1
Flst. 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie eine Teilfläche des Flst. 12/1
Planungsziel:Schaffung der Planungsvoraussetzungen für einen Caravanplatz an der Badestelle am Cambser See durch eine Bauleitplanung nach § 30 BauGB.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt.
3. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 BauGB zu beteiligen.
4. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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236,3 kB
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