Beschlussvorlage - BV Cri SV 348/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 1/90 Gewerbegebiet der Stadt Crivitz.

Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 26.07.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210641 für die Errichtung und die Änderung von Werbeanlagen auf dem Flurstück 2/18 der Flur 13 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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