Beschlussvorlage - BV Dob GV 409/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Planungen für den Umbau der gemeindlichen Haltestellen auf Barrierefreiheit sind bis zur Leistungsphase 3 abgeschlossen. Somit kann jetzt der Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.

 

Der Planungsstand stellt sich wie folgt dar:

 

Haltestelle Retgendorf Oberdorf:

 

  • die Haltestelle wird auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Eigentumsverhältnisse in ihrer Tiefe schmaler ausgeführt, ein Grunderwerb war nicht möglich, die Zustimmung durch den Allgemeinen Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern liegt vor

 

Haltestelle Retgendorf Unterdorf:

 

  • die Haltestelle in Fahrtrichtung Flessenow wird nicht barrierefrei umgebaut, da hier der Gehweg eine Tiefe von nur 1 m aufweist, zudem ist kein Grunderwerb möglich und der Allgemeine Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern hat seine Zustimmung versagt

 

Haltestelle Retgendorf K101 / K103:

 

  • die Haltestelle in Fahrtrichtung Flessenow wird baulich verkürzt ausgeführt, dies gilt dem Schutz des Baumbestandes, ein Termin mit der unteren Naturschutzbehörde hat stattgefunden, die Zustimmung durch den Allgemeinen Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern liegt vor 

 

Haltestelle Liessow:

 

  • Komplettumbau gem. den Anforderungen auf Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, 1 Bauentnahme sowie Ausgleich 1 zu 1

 

Haltestelle Neu Schlagsdorf:

 

  • Komplettumbau gem. den Anforderungen auf Barrierefreiheit

 

Haltestelle Rubow Landesstraße:

 

  • Komplettumbau gem. den Anforderungen auf Barrierefreiheit

 

Haltestelle Rubow Schmiedestraße:

 

  • die Haltestelle wird nicht barrierefrei umgebaut, da weder ein Grunderwerb noch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit möglich ist

 

Haltestelle Alt Schlagsdorf:

 

  • die Haltestelle wird nicht barrierefrei umgebaut, verschiedene Varianten wurden geplant, jedoch hat die untere Verkehrsbehörde keine Zustimmung erteilt, ein Grunderwerb und die Eintragung einer Grunddienstbarkeit war nicht möglich, das Grundstück von Herrn Huning befindet sich im Uferbereich – dies ist nicht Bauerlaubnisfähig

 

  • Vorschlag: Demontage der vorhandenen Haltestelle, Aufstellung eines neuen Fahrgastunterstandes samt Einfassung mit neuem Pflaster, ggf. Vereinbarung mit Herrn Piehl hstl. der Eintragung einer Grunddienstbarkeit bzgl. des Befahrens des Hofes durch den ÖPNV, Befestigung des Hofes samt Kostenteilung

 

Für die Stellung des Fördermittelantrages beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bedarf es nunmehr eines Beschlusses der Gemeinde gem. des dargelegten Planungsstandes.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt, die Stellung des Fördermittelantrages, für den Umbau der gemeindlichen Haltestellen auf Barrierefreiheit, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gem. dem o. g. Planungsstand.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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