Beschlussvorlage - BV Cri SV 125/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Landesraumentwicklungsprogramm wird auf der Grundlage der §§ 4ff Landesplanungsgesetz M-V fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde nötig, weil sich die Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des Vorgängerprogramms im Jahr 2005 verändert haben. Hervorzuheben sind die Herausforderungen des demographischen Wandels sowie Klimawandel und Energiewende.

 

Am 26.05.2015 hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beschlossen den überarbeiten Fortschreibungsentwurf des Landesraumentwicklungsprogramms einschließlich Begründung und Umweltbericht im Rahmen der 2. Beteiligung öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung findet vom 29.06. bis zum 30.09.2015 statt.

 

Die Beteiligungsunterlagen liegen den Bürgermeistern vor. Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms ist während des Beteiligungsverfahrens auch im Internet unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen wird  während der Auslegung Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde gegeben. Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in die Abwägung eingestellt.

 

Im Anhang befindet sich die Abwägung der im Rahmen der 1. Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms. Die gleichen Inhalte der Stellungnahme werden mehrfach abgewogen, jedoch immer unter einer anderen laufenden Nummer. Aus dem Grund der Vollständigkeit der Abwägung wurde dies so belassen.

 

Die Inhalte wirken in entscheidendem Maße auf die Stadt- und Gemeindeentwicklung durch die Ziele (verbindliche Vorgaben, nicht abwägbar) und die Grundsätze (Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen). Diese werden für alle Bereiche bei Planungen der Gemeinde herangezogen – Siedlungsausdehnung, Wohnungsbauentwicklung, Entwicklung Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus, Verkehr, Energie, unterirdische Ressourcen, Bewältigung demografischer Wandel usw.

Auswahl von Festlegungen im LEP:

  1. Schwerin ist Oberzentrum (Crivitz ist Unterzentrum, was aber nicht in diesem Programm, sondern im Regionalen Raumentwicklungsprogramm festgesetzt ist)
  2. zum Stadt-Umland-Raum von Schwerin (SUR) gehören die unmittelbar angrenzenden Gemeinden und Pinnow, d.h. einige Gemeinden dann nicht mehr, Crivitz gehörte noch nie dazu.
  3. Parchim. Ludwigslust und Hagenow sind Mittelzentren
  4. Umfeld um Crivitz gehört zum  ländlichen Raum, ist aber kein ländl. Raum mit besonderer demografischer Herausforderung – GestaltungsRaum
  5. Vorbehaltsgebiet Tourismus (es gibt keine Vorrangräume)
  6. Kleiner Bereich Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege (Amtsgraben, Warnow).
    (Die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sind von den Vorbehaltsgebieten ausgenommen. Grundsätzlich werden jedoch Windenergieeignungsräume im regionalen Raumentwicklungsprogramm ausgewiesen)
  7. Vorbehaltsgebiet Trinkwassersicherung (keine Vorranggebiet Trinkwasser)
  8. Großräumiges Straßennetz ist für die B 321/L15 und überregionales Straßennetz für die B321 Richtung Parchim dargestellt

In TOP 5.3. (10) heißt es: „In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen sind Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festzulegen. Dabei sollen die hierfür  geltenden Kriterien berücksichtigt und eine Differenzierung in harte und weiche Kriterien vorgenommen werden.“ Die weiteren zentralen Orte, Steuerungsmittel zur Errichtung von raumbedeutsamen Tierhaltungsanlagen,  Sicherung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe, die Windeignungsräume oder geeignete Standorte für den Ausbau der Nutzung weiterer erneuerbarer Energien werden im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg  festgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz beschließt eine Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V abzugeben. Diese befindet sich im Anhang des Beschlusses.

 

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Anlagen

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