Beschlussvorlage - BV Dob GV 406/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Flächennutzungsplan für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Retgendorf wurde im Mai 2004 wirksam.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist ein Teilbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 als Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) dargestellt.

Damit weicht die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit seiner Zulässigkeit für eine Gemeinbedarfsfläche und eine Grünfläche sowie der Fläche für Versorgungsanlagen (Löschwasser) von den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan ab.

Die Festsetzung des Mischgebietes (MI) im Anschluss an den Kindergarten entfällt. Die Fläche soll für eine ggf. erforderliche Erweiterung des Kindergartens sowie weitere mögliche gemeindliche Funktionen vorgehalten werden. Daher wird die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. 

Für eine Teilfläche des Allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgt die Änderung in eine Grünfläche (Sport und Spiel). Hier sollen für das gesamte Wohngebiet multifunktional die Nutzungen für Erholung, Spiel- und Sportaktivitäten und als Festwiese ermöglicht werden.

Zur Sicherung der Löschwasserversorgung wird im nördlichen Bereich der Grünfläche eine Fläche für Versorgungsanlagen vorgehalten.

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde nach § 13a BauGB "Bebauungspläne der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen, ohne den Flächennutzungsplan in einem gesonderten Verfahren ändern zu müssen. Unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes kann der Flächennutzungsplan im Weg der Berichtigung angepasst werden.

 

Der Gemeinde Dobin am See wird empfohlen, den Beschluss zur 2. Berichtigung des F-Plans im Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 zu fassen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Dobin am See beschließt gemäß § 13a Abs. 2 BauGB die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr.1 Retgendorf bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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