Beschlussvorlage - BV Dob GV 405/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Grundstückszufahrt in der Gemarkung Flessenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.05.2021
| |||
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.06.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 68/13 hat einen Antrag auf eine Grundstückszufahrt mit einer Breite von 4 m beantragt.
Die Breite von 4 m liegt innerhalb der Vorgaben.
Die Amtsverwaltung empfiehlt dem Antrag unter den in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag auf eine 4 m breite Grundstückszufahrt in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 68/13 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu befestigen.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
181 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
170,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
