Beschlussvorlage - BV Dob GV 402/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu einer Grundstückszufahrt in Flessenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
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Vorberatung
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26.05.2021
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Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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09.06.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Besitzer des Grundstücks in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flustück 27/1 hat einen Antrag auf eine 5 m Grundstückszufahrt gestellt. Eine Eilentscheidung wurde notwendig, da der Bauherr eine Fachfirma mit der Grundstücksgestaltung beauftragt hat.
Es wurde ein Vororttermin durchgeführt. Die Zufahrt muss über die Brunnenstraße erfolgen. Dem Antragssteller wird so eine ausreichende Grundstücksanbindung gewährleistet. In Anbetracht geplanter Baumaßnahmen in Flessenow, wurde dem Antragsteller lediglich erlaubt, die Zufahrt auf öffentlichem Boden mit Schotter (Betonrecycling) und auf einer Breite von maximal 4m zu befestigen.
Der Antrag wurde im Rahmen der Eilentscheidung unter folgenden Voraussetzungen bewilligt (siehe Beschlusstext).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt die Zustimmung im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Antrag auf Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 27/1 unter folgenden Voraussetzungen zu bestätigen.
- Die Breite der Grundstückszufahrt darf 4 Meter nicht überschreiten
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Aktuell darf der Zufahrt nur geschottert befestigt werden
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,9 kB
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