Beschlussvorlage - BV Tra GV 278/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o.g. Flurstück ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Tramm und ist somit. nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall. Die Festsetzungen der Satzung werden eingehalten.

 

Ein positiver Bauvorbescheid BV 200259 vom 01.02.2021 liegt vor.

Die Zufahrt ist über den vorhandenen Wendehammer gegeben. Das Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 17.07.2021 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210474  für die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...