Beschlussvorlage - BV Tra GV 268/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehren aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den Wehrführer. Er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung und auch über die Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Herr Maik Hartwig hat mit Schreiben vom 14.01.2021 seinen Rücktritt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Göhren und seinen Austritt aus der Feuerwehr zum 31.012021 erklärt.

 

Ein Ehrenbeamter ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung in schriftlicher Form entsprechende § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verlangt. Aufgrund dem vorliegenden Schreiben ist Herr Hartwig vorzeitig aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Göhren zu entlassen.

 

Herrn Hartwig ist die vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch schriftliche Entlassungsverfügung bekannt zu geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Maik Hartwig wird zum 29.04.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Göhren entlassen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung der Aufwandsentschädigungszahlung zum 31.01.2021.

 

 

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