Beschlussvorlage - BV Pin GV 583/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Pflichtaufgabe Brandschutz ist die Gemeinde für die Bereitstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Löschwassers zuständig. Im Ergebnis des Brandschutzbedarfsplans ist der Ausbau der Löschwasserversorgung erforderlich.  

 

Am 26.04.2021 wurde ein neues Fördermittelprogramm für die Löschwasserversorgung veröffentlich, welches eine 80%ige Nettoförderung, maximal jedoch 30.000 € für eine Maßnahme ermöglicht.

 

Seitens der Amtsverwaltung wurden bereits Standorte (gemeindliche Flächen) gesucht, die für die Errichtung von Zisternen oder Löschwasserbrunnen zur Verfügung stehen könnten. Hierbei wurde berücksichtigt, dass eine Löschwasserentnahmestelle die Wohnbebauung bzw. darum befindliche Fläche mit einem Radius von 300 Meter abdeckt.

 

Folgende Standorte wurden für die Ortslage Pinnow gefunden:

  1. Wohngebiet An der Bietnitz und Teilfläche B-Plan Pinnow Süd

Flurstück 73/94 und 73/95, Flur 1, Gemarkung Pinnow

  1. Seestraße und Teilfläche B-Plan Pinnow Süd

Flurstück 107/6, Flur 1, Gemarkung Pinnow

  1. Zum Petersberg und B-Plan Wohnbebauung Petersberg

Flurstück 78/73, Flur 1, Gemarkung Petersberg

 

In der Ortslage Pinnow ist jeweils eine Planung mit der Errichtung von Löschwasserzisternen erforderlich, da aufgrund der Trinkwasserschutzgebiete eine Brunnenbohrung nicht zulässig ist.

 

Für die Ortslage Godern wurden folgende Standorte gefunden:

 

  1. Am Mühlensee, Erlenweg, Alte Dorfstraße, Am Waldrand

Flurstück 399/7, Flur 1, Gemarkung Godern

  1. Neue Dorfstraße, Schweriner Straße, Am Pinnower See

Flurstück 278/4, Flur 1, Gemarkung Godern

 

Für diese Standorte ist eine Planung für die Herstellung von Löschwasserbrunnen angedacht, da diese nicht in der Trinkwasserschutzzone liegen und mit geringeren Finanzmitteln herzustellen wären.

 

Für den Bereich Neu Godern wurde ebenfalls ein Standort ermittelt:

  1. Flurstück 418, Flur 4, Gemarkung Godern

 

Da die Gemeinde in diesem Bereich lediglich über das Straßenflurstück mit kleiner Ausbuchtung verfügt, wäre auch hier die Errichtung eines Bohrbrunnens zu prüfen.

 

Kosten:

Die Kostenschätzung für den Bau einer Zisterne mit 100 m³ Inhalt liegt aufgrund der aktuellen Marktpreise sowie der Rohstoff-Lieferungsengpässen bei ca. 90.000 € brutto. Die max. Förderung einer Maßnahme beträgt 30.000 €, jedoch nicht mehr als 80 % der Netto-Kosten.

 

Für den Bau eines Löschbrunnens ist eine Kostenschätzung im Vorfeld schwieriger, da die Bodenverhältnisse und die tatsächliche Bohrtiefe entscheidend sind, und sich diese im Vorfeld schlecht einschätzen lassen. Ein aktuelles Angebot für eine Bohrung mit einer maximalen Tiefe von bis zu 50 Meter liegt bei ca. 30.000 €. Eine Voreinschätzung ergibt, dass sich die Kosten hierfür aufgrund Erfahrungswerten um ca. 50 % einsparen lassen.

 

Aufgrund der Baukosten und die erforderlichen Eigenmittel wird seitens der Amtsverwaltung vorgeschlagen, vorerst für folgende Standorte einen Fördermittelantrag zu stellen und bei positiver Bescheidung die Maßnahmen umzusetzen.

 

Ortslage Pinnow, Seestraße

Hier wird die Priorität gesehen, da mit diesem Standort, in Verbindung mit dem 300-Meter-Radius, die im Dorfkern vorhandenen Reetdach Häuser sowie der Kindergarten abgedeckt werden könnten.

 

Ortslage Godern, Am Mühlensee

Hier wird die Priorität gesehen, da bereits bei der Aufstellung des B-Plans „Am Mühlensee“ eine ausreichende Löschwasserversorgung nachgewiesen werden musste, und die sich dort befindliche Löschwasserentnahmestelle am Mühlensee aufgrund des Verfalls nicht mehr nutzbar ist, und sich zudem die DIN-Vorschriften geändert haben (frostfreie Entnahme mindestens 2 Meter unterhalb der Wasseroberfläche). Eine Wiederherstellung des alten Stegs wird daher nicht als Sinnvoll erachtet, da zu diesen Kosten noch weitere Kosten für eine DIN-gerechte Wasserentnahmemöglichkeit aus offenen Gewässern (frostfrei, etc.) herzustellen wäre. Die Kosten hierfür würden sich auf mind. 80.000 € belaufen. Aus diesem Grund ist die Herstellung eines Löschwasserbrunnens vorzuziehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt die Bauvorhaben für die Sicherstellung des Löschwassers für die Bereiche Seestraße in Pinnow und Am Mühlensee in Godern umzusetzen, vorausgesetzt die beantragten Fördermittel werden bewilligt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da im Haushalt 2021 keine Mittel für diese Investition zur Verfügung stehen, wäre die Sicherstellung durch einen Nachtraghaushalt erforderlich. Eine Rücksprache mit der Finanzabteilung (Haushaltsplanung) ergab, dass dies grundsätzlich möglich sei.

 

 

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