Beschlussvorlage - BV Pin GV 582/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß Landesraumentwicklungsprogramm MV unterliegen Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen für andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum.

Im Jahr 2018 wurde der Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin von allen Gemeinden unterzeichnet. Das Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020 soll nunmehr fortgeschrieben werden. Dazu fanden mehrere Planungsrunden zwischen den Gemeinden statt.

 

Im Ergebnis der Diskussion wurde sich darauf verständigt, den Wohneinheiten (WE) – Ansatz unter Zugrundelegung des Wohnungsbestandes zu einem Basisjahr weiterhin zur Ermittlung der quantitativen Wohnbaukontingente im SUR Schwerin zu Grunde zu legen (mengenorientierter Steuerungsansatz).

Der bisher festgelegte Steuerungsansatz „Infrastrukturbonus“, der infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden mehr Wohnungsneubauoptionen zugesteht, wird im Fortschreibungszeitraum bis 2030 beibehalten und mit dem mengenorientierten Steuerungsansatz verknüpft. Aus dem Amtsbereich Crivitz werden die Gemeinden Leezen, Pinnow und Plate als infrastrukturell gut ausgestattet definiert.

 

Daraus abgeleitet ergibt sich bis zum Jahr 2030 für alle Umlandgemeinden ein Entwicklungsrahmen von 5 % des Wohnungsbestandes (Datenbasis 2019) für den Neubau zur Verfügung. Die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden können Wohnbaukontingente in Höhe von 6 % realisieren.

Für die Gemeinden des Amtes Crivitz bedeutet dies einen Entwicklungsrahmen bis 2030 in WE (Tabelle 4 des Teilkonzeptes):

Leezen 29 WE (31 WE für B-Plan Nr. 15 bereits im Teilkonzept bis 2020 berücksichtigt)

Pinnow 60 WE

Plate 100 WE

Raben Steinfeld 48 WE

 

Weiterhin soll zukünftig die Wohnbauentwicklung unter Beachtung der Altersstrukturentwicklung (seniorengerechter Wohnraum) mehr Berücksichtigung finden. Hierzu sind unter Punkt 5.3 des Teilkonzeptes Sonderregelungen formuliert und in Tabelle 5 mit Zahlen hinterlegt.

Danach ergeben sich bei Anwendung dieser Sonderregelungen weitere mögliche WE:

Leezen 3 WE

Pinnow 6 WE

Plate 10 WE

Raben Steinfeld 5 WE

 

Durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wird abschließend um Zustimmung der Umlandgemeinden zur Fortschreibung des Rahmenplans Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 gebeten.

Die Festlegungen dienen als Selbstbindung der Gemeinde und erhalten durch die Unterzeichnung der Bürgermeister der Umlandgemeinden Verbindlichkeit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow bestätigt die „Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Teilkonzeptes.

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow legitimiert dazu den Bürgermeister, der „Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Teilkonzeptes.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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