Beschlussvorlage - BV Dob GV 402/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt die Zustimmung im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Antrag auf Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 27/1 unter folgenden Voraussetzungen zu bestätigen.

 

 

  1. Die Breite der Grundstückszufahrt darf 4 Meter nicht überschreiten

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Aktuell darf der Zufahrt nur geschottert befestigt werden

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – die Kosten gehen zu Lasten des Antragsstellers 

 

 

 

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Anlagen

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